1981-05-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/472823Die unzulässige "Kopplung" einer beantragten Baugenehmigung mit einer von dem Antragsteller zu erbringenden Gegenleistung (hier: Geldbetrag zur Schaffung von öffentlichen Parkplätzen ohne Auswirkung auf das Bauvorhaben) stellt die Verletzung einer dem Antragsteller gegenüber bestehenden Amtspflicht dar. Die Entscheidung beruht auf § 839 BGH und Art. 34 GG. -y-RechtBebauungsplanungVerkehrBaugenehmigungParkplatzStellplatzStellplatzpflichtKoppelungsverbotAblösungsvertragAmtspflichtReichsgaragenordnungRechtsprechungBGH-UrteilUnzulässige Koppelung von Baugenehmigung und Ablösung für Parkplätze. BGH-Urteil vom 14.12.1978 - III ZR 37/77.Zeitschriftenaufsatz053997