Müller-Mitschke, Sonja2019-07-182020-01-062022-11-252020-01-062022-11-252019978-3-7376-0598-4https://orlis.difu.de/handle/difu/255309Infrastrukturvorhaben in Deutschland stehen vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsvorschriften des Arten-, Habitat- und Umweltschadensrechts und den hierzu ergangenen aktuellen gerichtlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts vor großen Herausforderungen. Insbesondere bei Zulassungsentscheidungen von Infrastrukturvorhaben, die bestandskräftig sind, stellt sich die Frage, wie nachträglich auftretende naturschutzrechtliche Konflikte gelöst werden können. Die vorschnelle und oftmals artikulierte Schlussfolgerung, die Naturschutzvorschriften würden wichtige Infrastrukturvorhaben verhindern oder diese seien nur mit unverhältnismäßigem Zeit-, Sach- und Kostenaufwand durchführbar, geht fehl und verunsichert Vorhabenträger, Behörden und Investoren. Inwiefern die verwaltungsrechtliche Bestandskraft von zugelassenen Infrastrukturvorhaben und das Artenschutz-, Umweltschadens- und Habitatschutzrecht tatsächlich in Widerspruch stehen, und wie diese Konfliktlage gelöst werden kann, soll der Beitrag klären. Dabei werden insbesondere Straßenbauvorhaben in den Blick genommen.Aktuelle naturschutzrechtliche Entwicklungen bei Infrastrukturvorhaben. Bestandskräftige Zulassungsentscheidungen im Widerspruch zum Naturschutzrecht.Aufsatz aus SammelwerkDM19052031NaturNaturschutzNaturschutzrechtVerwaltungsrechtTechnische InfrastrukturInfrastrukturausbauVerkehrsinfrastrukturStraßenbauBauvorhabenZulassungKonfliktlösung