Waiblinger, Jörg2001-02-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520003-428-09880-3https://orlis.difu.de/handle/difu/78210Der 1. Teil behandelt die Tradition eines finanzverfassungsrechtlichen Aufgabenbegriffs und geht auf die Auslegung des Art.104 a Abs.1 GG ein, wobei die Fragen der Lastentragung im Mittelpunkt stehen. Dadurch, dass der Träger der Verwaltungskompetenz auch die Kostenlast hat, ist eine eindeutige Zuordnung möglich. "Aufgabe" im Sinn des Art.104 a Abs. 1 GG ist die Verwaltungskompetenz (so die herrschende Meinung), und somit ist auch eine eindeutige Zuweisung möglich. Der 2. Teil befasst sich mit dem Fremdfinanzierungsverbot. Zunächst werden die Bestellungsfälle vorgestellt. Dabei erfüllt ein Kompetenzträger seine Aufgabe dadurch, dass er einen anderen Kompetenzträger zum Tätigwerden veranlasst und sich an den Kosten beteiligt. Hierbei kommt es besonders auf die in Art. 104 a Abs.1 GG normierte Verknüpfung von Kompetenzen und Finanzen (Aufgaben und Ausgaben) in ihren Einzelheiten an. kirs/difuDie "Aufgabe" im Finanzverfassungsrecht des Grundgesetzes. Zugleich ein Beitrag zum Handwerk der Verfassungsauslegung.MonographieDW6822FinanzwesenFinanzrechtVerfassungsrechtFinanzausgleichVerfassungsinterpretation