Kunert, Franz-Josef1980-02-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261977https://orlis.difu.de/handle/difu/460240Der Staat hat drei Möglichkeiten der Bedarfsdeckung Requisition, Eigenproduktion und Kauf von Gütern.Der Verfasser untersucht die letztere Möglichkeit, die Bedarfsdeckungsgeschäfte.Diese werden von der herrschenden Meinung nicht dem Verwaltungsprivatrecht zugerechnet, weil der Staat gegenüber den Anbietern keine unmittelbar öffentliche Aufgabe verfolge.Die Folge ist, daß nach dieser Auffassung eine Grundrechtsbindung des Staates gegenüber den Anbietern nicht besteht.Der Verfasser setzt sich mit dieser Meinung kritisch auseinander und kommt zum gegenteiligen Ergebnis.Er ist der Ansicht, daß die Bedarfsdeckung in jedem Falle eine öffentliche Aufgabe sei, auch wenn sie nur zum Zweck der Intakthaltung der Verwaltungsarbeit selbst dient.Der Verfasser geht ferner auf das Verfahren der Auftragsvergabe ein sowie auf die Problematik der Bedarfsdeckung im Rahmen der Wirtschaftspolitik.BedarfsdeckungsgeschäftVerwaltungsprivatrechtVerwaltungshandelnHaushaltswesenWirtschaftspolitikVerwaltungsrechtRechtVerwaltungWirtschaftStaatliche Bedarfsdeckungsgeschäfte und öffentliches Recht.Monographie037828