Kropp, Olaf2007-04-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520070943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/161488Die Überwachungsvorschriften des deutschen Abfallrechts wurden mit Wirkung vom 1.2.2007 grundlegend novelliert. Dabei haben die neuen Regelungen eine nachhaltige Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung zum Ziel. Dieses Ziel soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass für die Dokumentation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen die aktuellen elektronischen Kommunikationstechniken genutzt werden. Dass damit erhebliche Erleichterungen für die Wirtschaftsbeteiligten und - vielleicht mehr noch - für die Behörden verbunden sein können, ist unstreitig. Zu der vorgesehenen (technischen) Umsetzung war allerdings im Rechtsetzungsverfahren das Meinungsbild innerhalb der Länder und der Wirtschaft keinesfalls immer einheitlich. Denn das zugrunde liegende DV-Konzept erschien sehr komplex und wurde bisweilen mit dem LKW-Mautsystem "Toll Collect" verglichen, dessen Anfangsschwierigkeiten noch gut in Erinnerung waren. Zudem war den Betroffenen bald klar geworden, dass die Umsetzung des Konzeptes nicht unerhebliche Investitionen und eine Neugestaltung der bisherigen Arbeits- und Verfahrensabläufe erforderlich machen würde. Nichtsdestotrotz hat der Gesetz- und Verordnungsgeber an seinem Konzept festgehalten und das elektronische Abfallnachweisverfahren für das Jahr 2010 verpflichtend vorgeschrieben. difuDas elektronische Abfallnachweisverfahren. Ein Erfolgskonzept zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung?ZeitschriftenaufsatzDM07030930EntsorgungAbfallrechtUmweltschutzrechtAbfallÜberwachungKommunikationstechnologieRechtsvereinfachungEntsorgungsnachweis