2003-09-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520030942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/128320Die Kosten für die erstmalige Errichtung eines Hochwasserschutzdamms kann eine Gemeinde nicht von Grundstückseigentümern, die durch jenen Vorteile haben, per Beitrag ersetzt verlangen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf Berufung einer Gemeinde und folgte damit dem erstinstanzlichen Verwaltungsgericht. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2002 - 8 S 1289/02 - (bisher nicht veröffentlicht). difuBeitrag zur Errichtung eines Hochwasserschutzdamms unzulässig.ZeitschriftenaufsatzDC3988HochwasserschutzDammKostenGemeindeHaushaltswesenBeitragBeitragssatzungRechtswidrigkeitGrundstückseigentümerDammbauHochwasserrückhaltung