Strotkamp, Hans-Peter2014-07-082020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620141616-0991https://orlis.difu.de/handle/difu/221873In Rheinland-Pfalz gibt es in den Bereichen, in denen Vergleichspreise für unbebaute Grundstücke fehlen, nur wenige Möglichkeiten, den Boden(richt)wert zu ermitteln. Eine solche Möglichkeit ist beispielsweise das Mietsäulenverfahren, das in Rheinland-Pfalz sowohl in Sanierungsgebieten, als auch bei der allgemeinen Boden(richt)wertermittlung erfolgreich eingesetzt wird. Ein Kontrollverfahren ist häufig nicht gegeben. Das Modell Niedersachsen, das speziell für Rheinland-Pfalz modifiziert und dessen Marktkonformität für Rheinland-Pfalz überprüft wurde, ist für die allgemeine Boden(richt)wertermittlung wenig geeignet, weil es sich vorrangig um ein Verfahren zur Ermittlung von sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen handelt. Aber selbst für die Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen sind der Missstände- und der Maßnahmenrahmen des Modells Niedersachsen sehr heterogen aufgebaut und zum Teil unvollständig (die Vorteile aus eingesparten Erschließungsbeiträgen fehlen beispielsweise ganz.) Im Beitrag wird eine Zielbaummethode vorgestellt, um diese Lücke zu schließen. Dieses Bewertungsverfahren ist sowohl zur allgemeinen Bodenwertermittlung als auch zur Ableitung von sanierungsbedingten Boden(richt)werterhöhungen geeignet.Ermittlung von Boden(richt)werten in kaufpreisarmen Lagen und von sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen mittels Zielbaummethode.ZeitschriftenaufsatzDM14051621BodenordnungBodenrechtBodenmarktGrundstückWertermittlungVerkehrswertGrundstücksbewertungRichtwertBodenwertzuwachsBewertungsmethodeBodenrichtwertRechtsgrundlageBodenwerterhöhungSanierungUnbebautes Grundstück