Frerichs, Ude Jens1984-06-252020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251984https://orlis.difu.de/handle/difu/506778Zur Frage der Duldungspflicht des Mieters bei der Installation von Kabelfernsehanschlüssen hat das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Urteil v. 21.3.1983 - Az. 10 C 760/82) entschieden, dass eine solche Maßnahme eine vom Mieter zu duldende Modernisierung darstellt. Nach Auffassung des Gerichts hat eine derartige Maßnahme nur eine unerhebliche Einwirkung auf die Mietsache im Sinne des BGB § 541 b. Für die Anwendung objektiver Betrachtungsmaßstäbe spricht, dass die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt vermietbar sein muss. rhBaurechtRechtWohnungWohnungseigentumMieteModernisierungBauveränderungKabelfernsehenDuldungspflichtBauliche Veränderung oder Modernisierung - das ist die Frage. "Duldung" der Verkabelung. Nach den Mietern auch die Eigentümer?Zeitschriftenaufsatz089326