2004-04-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/136282Amtlicher Leitsatz: Wird jemand als Eigentümer einer störenden Sache auf deren Beseitigung in Anspruch genommen und bestreitet er den Eigentumserwerb, dann haben Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte bei ihrer Verfahrensgestaltung zu berücksichtigen, dass sie die zivilrechtliche Vorfrage nicht rechtskräftig entscheiden können und dass einer etwaigen Klärung durch die Zivilgerichte nach Möglichkeit nicht vorgegriffen werden soll. Zur Erhebung einer Klage vor dem Zivilgericht können sie dem Betroffenen eine Frist setzen. difuBayVGH Beschluss vom 9.4.2003 20 CS 03.525. Abfallrecht.ZeitschriftenaufsatzDG3149EntsorgungWasserAbfallrechtWasserverschmutzungAblagerungBrauchwasserBehälterEigentumsrechtZivilrechtVerfahrensrechtVerwaltungsrechtGerichtsentscheidungKontaminationErsatzvornahmeKlage