Hardinghaus, Herbert1985-06-282020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261966https://orlis.difu.de/handle/difu/513266Der Versuch, das deutsche Recht der öffentlichen Sachen, ausgehend von seinen aktuellen Schwierigkeiten und Problemen, mit Hilfe einer vergleichenden Untersuchung des parallelen französischen Rechts neu zu durchdenken und darzustellen, hat in der vorliegenden Arbeit zu dem Ergebnis geführt, die alte Theorie der beschränkt öffentlichen Sache durch eine Konzeption zu ersetzen, die als Konzeption der öffentlichen Sachwaltung bezeichnet werden kann. Die Konzeption einer ganzheitlichen öffentlichen Sachwaltung nimmt dem von ihr nicht verdrängten privaten Eigentümer den Einfluß auf die Nutzungen und die äußere Gestalt der öffentlichen Sache. Sie bindet den öffentlichen Sachherrn nicht nur an den Widmungszweck, sondern auch an die sonstigen Nutzungsinteressen der Allgemeinheit. chb/difuÖffentliche SacheÖffentliches RechtNutzungsrechtNachbarrechtGemeinwohlEigentumWegerechtWasserrechtVerkehrWasserwirtschaftRechtsvergleichungGebührVerwaltungsrechtTheorieRechtVerwaltungÖffentliche Sachherrschaft und öffentliche Sachwaltung. Eine Untersuchung des deutschen Rechts der öffentlichen Sachen verglichen mit dem französischen Recht des Domaine public.Monographie096270