Höch, Thomas1996-04-242020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261995https://orlis.difu.de/handle/difu/102490Die Arbeit will die Rechtsnatur des Einigungsvertrags nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik näher bestimmen. Es ergab sich die Frage, ob und inwieweit der gesamtdeutsche Gesetzgeber an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden ist. Vergleichbar mit 1990 war die Ausgangsposition bei den "Novemberverträgen" von 1870, die zur Gründung des Deutschen Reichs führten. Damit wurde eine deutsche Verfassungstradition begründet, die eine Bindung späterer Gesetzgebung an den Inhalt von Eingliederungsverträgen anerkennt. Diese Auffassung wurde durch die Coburg-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Nach eingehender Untersuchung der einzelnen Bestimmungen des Einigungsvertrags stellt der Autor fest, daß eine Bestandskraft nur dann in Betracht kommt, wenn es sich um eine Sonderregelung zugunsten des Beitrittsgebiets im Rahmen des Vereinigungsprozesses handelt. kmr/difuDer Einigungsvertrag zwischen völkerrechtlichem Vertrag und nationalem Gesetz. Untersuchungen zur Bestandskraft des Vertrags über die Herstellung der Einheit Deutschlands.MonographieS96060014RechtsprechungInternationales RechtRechtsgeschichteRechtsvergleichungGesetzgebungVerfassungsrechtDeutsche EinheitEinigungsvertragBestandskraftBindungswirkungStaatsrechtGrundlagenvertragGebietsänderungVertrauensschutz