Scholz, Andreas2016-04-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520160723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/216653Bei der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen (UN) im Dezember 2015 in Paris verständigte sich die Weltgemeinschaft erstmals auf verbindliche Klimaschutzziele, die eine Begrenzung der Erderwärmung auf unter zwei Grad beinhalten. Darüber hinaus streben alle Mitgliedstaaten der UN-Klimarahmenkonvention bis spätestens 2050 eine Treihausgasneutralität an, was eine Abkehr von fossilen Energieträgern bedeutet. Im Rahmen des Abkommens müssen die Staaten alle fünf Jahre neue Klimaschutzpläne vorlegen. In der Bundesrepublik Deutschland sind bereits seit Jahren viele Städte und Gemeinden im Klimaschutz aktiv. Darüber hinaus befassen sich viele Kommunen mit den Folgen des Klimawandels. Das Pariser Abkommen wird die Aktivitäten weiterhin bestärken. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) unterstützt und berät Städte, Gemeinden und Kreise mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen rund um das kommunale Klimaschutzmanagement. Aber auch die Bundesländer sind aufgefordert, die Kommunen dauerhaft zu unterstützen. In dem Beitrag wird in diesem Zusammenhang auf die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hingewiesen, die weitergehende Klimaschutzziele formuliert haben. So hat Nordrhein-Westfalen als eines der wichtigsten Energie- und Industriezentren Europas einen ambitionierten Klimaschutzplan des Landes vorgelegt und Baden-Württemberg hat in seinem "Klimaschutzpakt Baden-Württemberg" in Aussicht gestellt, zusätzlich zu den existierenden Förderprogrammen weitere drei Millionen Euro für den kommunalen Klimaschutz zur Verfügung zu stellen.Kommunen ziehen mit. Klimaschutz. Perspektiven.ZeitschriftenaufsatzDH23095UmweltschutzKlimaLuftreinhaltungStadtklimaUmweltpolitikEnergiepolitikEnergiegewinnungAlternativenergieEnergieeinsparungKlimaschutzEmissionsminderungErneuerbare EnergieEnergieeffizienzKlimawandelAnpassung