Deubert, Michael2016-10-132020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620160522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/227587Verbindliche gesetzliche Vorgaben zum Beginn von Sitzungen kommunaler Gremien bestehen nicht. Es ist Aufgabe des ersten Bürgermeisters, den Gemeinderat einzuberufen. Zeit und Ort setzt der Bürgermeister im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes nach sachlichen Gesichtspunkten/nach pflichtgemäßem Ermessen fest.Zu den Sitzungszeiten von Kommunalgremien.ZeitschriftenaufsatzDM16091553KommunalpolitikKommunale VertretungskörperschaftGemeinderatGemeinderatssitzungRatssitzungEinberufungVorgabeRatsmitgliedBerufstätigkeitGremienarbeit