2001-02-162020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620010340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/45530Für einen Zahlungsanspruch, den ein Vermieter aus der an ihn gerichteten Erklärung eines Sozialhilfeträgers ableitet, die Kosten der Unterkunft für einen sozialhilfebedürftigen Mieter zu übernehmen, ist in der Regel der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs.1 Satz 1 VwGO gegeben. LG Berlin, Beschluss vom 4.7.2000 - 64 T 32/00. difuRechtsweg bei "Mietzahlungsgarantie" durch Sozialhilfeträger.ZeitschriftenaufsatzDC1382MietwesenMietpreisSozialhilfeMieterhöhungVerwaltungsrechtSozialhilfeempfängerKostenübernahme