Axmann, Thomas2000-05-092020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261998https://orlis.difu.de/handle/difu/76964Aufgrund des 1980 entstandenen Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der "elterlichen Sorge", heißt "unehelich" nunmehr "nichtehelich". Der Wortlaut des Art. 6 Abs.5 GG wurde jedoch nicht angepasst, obwohl der Artikel vom Bundesverfassungsgericht als Grundnorm für den Bereich der rechtlichen Stellung des Kindes angesehen wird. Die Arbeit überprüft, ob Art. 6 Abs.5 GG immer noch Programm für die Gesetzgebung und somit eine Aufgabe für den Gesetzgeber ist. Die dogmatische Studie erörtert zunächst die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Es schließt sich ein internationaler Vergleich unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention und des UN-Übereinkommens über die Rechte der Kinder an. Die Rangstellung des nichtehelichen Betreuungsunterhalts von mehreren Unterhaltsgläubigern wird diskutiert. kirs/difuDie Auswirkungen des Art. 6 Abs. 5 GG auf Unterhaltsansprüche zwischen nicht miteinander verheirateten Eltern.MonographieDW5565VerfassungsrechtFamilieKindRechtsstellungRechtsprechungUnterhaltsanspruchUnehelichkeitNichtehelichkeitMenschenrechtskonvention