Bauer, Martina2019-08-162020-01-062022-11-252020-01-062022-11-252019https://orlis.difu.de/handle/difu/255685Seit Januar 2018 besteht nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für Wasserversorgungsunternehmen die Möglichkeit, auf Basis einer Risikobewertung die Probennahmeplanung anzupassen (risikobewertungsbasierte Anpassung der Probennahmeplanung, kurz: RAP). Vor allem für die chemischen Parameter dürfte sich damit die Zahl der Untersuchungen verringern lassen. Trotzdem ging seit der Einführung der Option zur RAP bei keinem Gesundheitsamt in Baden-Württemberg ein Antrag auf Genehmigung einer RAP ein.Risikomanagement in der Trinkwasserversorgung.ZeitschriftenaufsatzDM19072940VersorgungWasserversorgungTrinkwasserversorgungTrinkwasserverordnungProbenahmeVersorgungssicherheitRisikomanagementVergleichLebensmittel