2006-10-162020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252005https://orlis.difu.de/handle/difu/194012Es wird das aktuelle Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich dargestellt. Bei der Bewältigung der Kommunen ihrer öffentlichen Aufgaben unterstützt die Landesregierung die Gemeinden und Städte. Die Zuweisungen des Freistaates Sachsens sind für alle Kommunen die wichtigste Einnahmequelle. Rund 54 % des Gesamthaushalts Sachsens kommen den kommunalen Haushalten zugute. Eine weitere Funktion des Finanzausgleichs ist die ausgleichende Wirkung zwischen den Kommunen. Ohne den kommunalen Finanzausgleich wären die Unterschiede zwischen den so genannten armen und reichen Kommunen zu groß. Insofern spielt der kommunale Finanzausgleich eine Schlüsselrolle in allen Teilen des Freistaates Sachsens. Sachsen hat 1996 den Gleichmäßigkeitsgrundsatz in das Finanzausgleichsgesetz eingeführt. Danach werden die Gesamteinnahmen der Kommunen gleichmäßig zu denen des Freistaates entwickelt. Dieser Interessenausgleich versucht Eingriffe in die Kommunalfinanzen zu verhindern. Die Schrift stellt die Finanzierungsströme zwischen den staatlichen Ebenen sowie die nicht immer einfache Thematik der Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Gemeinden transparent dar. sg/difuDie Gemeinden und ihre Finanzen 2005. Mit aktuellem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich.Graue LiteraturDW19001FinanzwesenGemeindefinanzenÖffentliche EinnahmenÖffentliche AusgabenBundeslandFinanzausgleichFinanzrechtKommunalaufgabe