Rotach, M.1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261974https://orlis.difu.de/handle/difu/439349Mit dem Bundesbeschluß über dringliche Maßnahmen auf dem Gebiete der Raumplanung vom 17. 3. 72 waren die Schweizerischen Kantone verpflichtet worden, provisorische Schutzgebiete zu bezeichnen, deren Besiedelung und Überbauung aus Gründen des Landschaftsschutzes oder zur Erhaltung ausreichender Erholungsräume vorläufig einzuschränken oder zu verhindern ist. Die Veröffentlichung enthält einen Bericht über die Durchführung des Auftrages und eine Übersicht über das Vorgehen der einzelnen Kantone.RaumordnungLandesplanungBauvorschriftLandschaftsschutzDenkmalschutzSchutzgebietRaumplanungPlanungBauwesenVerwaltungRaumplanung Schweiz. Bericht zur Durchführung des dringlichen Bundesbeschlusses über die Raumplanung.Graue Literatur014523