Jaenschke, Hans Georg1980-12-232020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261979https://orlis.difu.de/handle/difu/466988Die Eigentumsgarantie ist mehr als nur Programmsatz, nämlich unmittelbares Recht. Zum Wesen des geschützten Eigentums gehört seine Sozialpflichtigkeit. Was darunter zu verstehen ist, wird erläutert. Es werden die Umstände erklärt unter denen nach den geltenden Enteignungsgrundsätzen zu entschädigen ist. Im Flurbereinigungsverfahren darf gegenüber dem förmlichen Enteignungsverfahren keine Verschlechterung eintreten. gfRechtEigentumEnteignungsentschädigungEnteignungFlurbereinigungsverfahrenSozialbindungSozialbindung und Enteignung im Flurbereinigungsverfahren.Zeitschriftenaufsatz047712