Edenharter, Andrea2020-03-192020-03-192022-11-252020-03-192022-11-2520200943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/259167Das Postulat der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist im Grundgesetz, anders als etwa in der Bayerischen Landesverfas­sung, nicht als Staatsziel oder Verfassungsauftrag enthalten. Das Raumordnungsgesetz (ROG) greift das Anliegen der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse an verschiedenen Stellen auf und geht damit über die Vorgaben des Grundgesetzes hinaus. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013 (LEP 2013) findet sich das Gleichwertigkeitspostulat ebenfalls, die Landesplanung alleine ist jedoch nicht in der Lage, dem Postulat zur Umsetzung zu verhelfen. Bei der Regionalplanung in Bayern zeigt sich, dass die Steuerungswirkung bei der Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse gering ist und entscheidend von den finanzi­ellen Möglichkeiten des jeweiligen Planungsverbandes abhängt.Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse: Steuerung durch Raumordnungsplanung, insbesondere Regionalplanung.Zeitschriftenaufsatz2280541-21139314-2GleichwertigkeitLebensverhältnisGrundgesetzLandesplanungRegionalplanungRaumordnungsrechtBauplanungsrecht