Goppel, KonradSchreiber, Robert2005-06-272020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620050522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/192341Das am 1.1.2005 in Kraft getretene Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) passt das Landesrecht dem Raumordnungsrecht des Bundes an. Zugleich strafft es die Instrumente der Landesplanung und vereinfacht und beschleunigt die landesplanerischen Verfahren weiter. Die Autoren stellen das Gesetz unter den Aspekten "Klarstellung von unmittelbar geltendem Bundesrecht"(1. Abschnitt des BayLplG) und "Umsetzung von Bundesrahmenrecht" (2. bis 6. Abschnitt des BayLplG) im Einzelnen vor, u.a. auch Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayLplG. Diesem liegt das Verständnis von Soll-Vorschriften als verbindlichen Vorschriften zu Grunde, die eine Abweichung lediglich in atypischen Einzelfällen zulassen, die vom Normgeber nicht vorhergesehen werden konnten und damit von der ratio legis nicht umfasst sind. difuDas neue Bayerische Landesplanungsgesetz - ausgewählte rechtliche Aspekte.ZeitschriftenaufsatzDW16320LandesplanungPlanungsrechtRaumplanungsrechtRaumordnungLandesplanungsgesetz