Beck, Siegfried1981-06-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261979https://orlis.difu.de/handle/difu/475897Die Anfang des 19.Jahrhunderts beginnende Darstellung der Krankenfürsorge der Beamten, insbesondere ihre Nichteinbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung und die relativ späte Einrichtung einer Beamtenkrankenfürsorge, wird im Zusammenhang mit der Entwicklung der Krankenfürsorge der Gesamtbevölkerung vorgenommen.Die jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten der Arbeiter und Beamten sowie die beamtenpolitischen Strömungen werden berücksichtigt.Bei der Auswertung der überwiegend aus Ministerialakten stammenden Materialien wurde Vollständigkeit angestrebt.Nach einer Bestimmung des Verfassungsbegriffs der ,,hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums'' (Art. 33 Abs. 5 GG) kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß das Beihilfesystem nicht zu diesen Grundsätzen zählt, sondern zu den notwendigen Bestandteilen der Besoldung.Da die Beamtenbesoldung ihrerseits nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Lehre aufgrund eines ,,hergebrachten Grundsatzes'' nur durch Gesetz geregelt werden darf, sind die vom Bundesinnenminister erlassenen Beihilfevorschriften formellgesetzlich ungenügend ausgeformt und somit verfassungswidrig.Abschließend werden an Hand von Extrembeispielen die Grenzen der Möglichkeit einer Neugestaltung der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge aufgezeigt. eb/difuBeamterKrankenversicherungBeamtenrechtBeihilfeKommunalbediensteterGesundheitswesenVerfassungsrechtVerwaltungsrechtDie Krankenfürsorge der Beamten. Die historische Entwicklung des Beihilfesystems und seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.Monographie057246