Lau, Ulrich1982-10-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/489692§ 35 V S. 5 BBauG ermöglicht nicht privilegierten im Außenbereich gelegenen Gewerbebetrieben, die formell und/oder materiell baurechtmäßig errichtet worden sind, bauliche Erweiterungen, die nicht mehr vom Bestandsschutz gedeckt werden. Die Vorschrift gilt für Haupterwerbsbetriebe ebenso wie für Nebenerwerbsbetriebe und solche Gewerbebetriebe, die mit anderen Betrieben einem Unternehmen angehören; Betriebsteilen kommt die Teilprivilegierung des § 35 V Nr. 5 BBauG nur dann zugute, wenn die geplante Erweiterung für die Fortführung des Gewerbebetriebs erforderlich und angemessen ist. Erforderlich ist die Erweiterung dann, wenn sie die Erzielung eines angemessenen durch Vergleich zu ermittelnden Gewinn ermöglicht oder sichert; angemessen ist die Erweiterung, wenn sie ausreicht, um dieses Ziel zu erreichen. rhRechtBebauungsplanungGewerbebetriebGewerbeAußenbereichBundesbaugesetzBundesbaugesetzParagraph 35BestandsschutzDie Erweiterung von Gewerbebetrieben im Außenbereich - Zur Vorschrift des § 35 V Nr. 5 BBauG.Zeitschriftenaufsatz071994