1983-12-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/502406In der Nachbarschaft der Klägerin wurden entsprechend den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans zwei größere Wohnbauvorhaben durchgeführt. Im Normenkontrollverfahren wurde der Bebauungsplan für nichtig erklärt. Daraufhin verlangte die Klägerin Schadenersatz für die Wertminderung ihres Besitzes. Die Klage wurde in allen Instanzen abgewiesen. csRechtBebauungsplanungBaugenehmigungBebauungsplanNachbarrechtRechtswidrigkeitNichtigkeitAmtshaftungEntschädigungWertminderungBGB § 839; OBG NW § 39. Amtshaftung, Entschädigung, rechtswidrige Baugenehmigung. BGH, Urteil vom 27.1.1983 - III ZR 131/81 - OLG Hamm.Zeitschriftenaufsatz084869