Rehm, Harald1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261974https://orlis.difu.de/handle/difu/443690Nur Nürnberg hatte ein eigenes Handelsgericht (seit 1621), das sowohl in kaufmännischen Wechselsachen als auch Merkantilsachen entschied. Da die Handelsgerichte in Nürnberg eine besondere Stellung einnahmen und auch die Eigentümlichkeit der Handelsgerichtsordnung von Nürnberg besondere Beachtung verdient, ist die rechtsgeschichtliche und -vergleichende Betrachtung in der Hauptsache auf den Handels- und Wechselprozeß vor den Nürnberger Handelsgerichten gerichtet, neben denjenigen von Augsburg, Regensburg und München. Als Grundlage der Untersuchung dienen vor allem die einzelnen Handelsgerichts- und Wechselordnungen, deren Veränderungen und Entwicklung im 19. Jahrhundert. Fazit Das Nürnberger Handelsgericht hat unter den untersuchten Gerichten ein überragendes und richtungsweisendes Ansehen, das vielleicht mit ein Grund dafür war, daß in Nürnberg die Konferenz zur Schaffung des deutschen Handelsgesetzbuches stattgefunden hat.HandelsgerichtsbarkeitGerichtsverfahrenHandelsrechtInstitutionengeschichteRechtsgeschichteHandelRechtWirtschaftGeschichteDie Nürnberger Handelsgerichtsbarkeit. Verfassung und Prozeß insbesondere im 19. Jahrhundert.Graue Literatur019381