Beckmann, Elke2001-06-072020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620003-7890-6515-3https://orlis.difu.de/handle/difu/54594Das soziale Sicherungssystem umfasst die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe. Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland und Österreich basieren auf der Pflichtversicherung, was dazu führt, dass ein Großteil der Bürger sozialversichert ist. Dem Schutz der personenbezognen Daten im sozialen Sicherungssystem kommt eine große Bedeutung zu. Damit die Daten nicht für beliebig viele Zwecke verwendet werden, hat in Deutschland jeder Bürger die Möglichkeit über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen, was dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung entspricht. In Österreich hat jedermann Anspruch auf Geheimhaltung der Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse besteht. Die Arbeit untersucht den Schutz personenbezogner Daten in Deutschland und Österreich und nach EG-Recht. Der Schutz personenbezogener Daten in Deutschland wird anhand des Zweiten Kapitel des Zehnten Sozialgesetzbuchs (SBG X/2) dargestellt. Das österreichische Recht wird anhand der besonderen Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsrecht (ASVG) und der allgemeinen Vorschriften des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) untersucht. Anschließend werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den beiden Ländern skizziert. Zum Schluss werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften des EG-Rechts im Bereich der sozialen Sicherheit sowie die Richtlinie 95/46/EG untersucht. kirs/difuDer Schutz personenbezogener Daten im sozialen Sicherungssystem. Auf der Basis des deutschen, österreichischen und europäischen Rechts.MonographieDG1721SozialwesenSozialversicherungGefahrenabwehrDatenschutzEuroparechtSoziale SicherheitVergleichsuntersuchungRechtsvergleichSozialgeheimnisDatenübermittlungMissbrauchPersönlichkeitsrechtSozialdatenSozialgesetzbuchZweckbindungAuskunftsrechtGeheimhaltungspflicht