Königer, StephanHeß, Dieter2019-01-032020-01-062022-11-252020-01-062022-11-252018https://orlis.difu.de/handle/difu/253146Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg sind zur Bereitstellung bestimmter raumbezogener Daten (Geodaten) im Internet verpflichtet, die im Zuge der Erledigung kommunaler Aufgaben entstehen. Das betrifft vor allem Vermessungs-, Umwelt-, Planungs- und Leitungsdaten. Die Pflichten sind nach der INSPIRE-Richtlinie der EU von allen betroffenen Stellen europaweit einheitlich bis spätestens 21. Oktober 2020 zu erfüllen. Angesichts des näher kommenden Fristendes besteht im kommunalen Bereich dringender Handlungsbedarf, da in Baden-Württemberg noch längst nicht alle betroffenen kommunalen Geodaten bereitgestellt werden.Wie steht es um die INSPIRE-Umsetzung in Kommunen? Kommunale Landesverbände und die Landesbehörden bringen die Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg voran.ZeitschriftenaufsatzDH26581StadtplanungInfrastrukturplanungBauleitplanungFlächennutzungsplanungBebauungsplanungVermessungLiegenschaftskatasterKartierungInformationssystemPlanungsgrundlageKommunalverwaltungInformationsbereitstellungGeografisches InformationssystemGeodatenEU-RichtlinieUmsetzung