Barblan, Mario1994-03-212020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251990https://orlis.difu.de/handle/difu/98177Diese schweizerische Arbeit geht der Frage nach, ob überhaupt und wenn in welchem Umfange die reine Nutzungsänderung bestehender Gebäude außerhalb von Bauzonen nach dem Planungs- und Baurecht des Bundes und der Kantone einer Baubewilligungspflicht unterliegt. Zweckänderungen sind zwar keine baulichen Tätigkeiten im engeren Sinne. Soweit jedoch gesetzliche Zulässigkeitsvoraussetzungen berührt sind, ist auch hier eine Baugenehmigung erforderlich. Auch außerhalb der Bauzonen wird eine funktionale Nutzungszuweisung vorgenommen, nach deren Kriterien auch die Zulässigkeit von Nutzungsänderungen zu beurteilen ist. Der Autor schlägt vor, die Erhaltung bestehender, aber mit der Planung nicht mehr übereinstimmender Gebäude nicht durch Ausnahmegenehmigungen, sondern durch "Erhaltungszonen", in denen aus Gründen des Bestandsschutzes auch planungswidrige Gebäude geduldet werden, zu ermöglichen. lil/difuBewilligungserfordernis und Zulässigkeitsvoraussetzungen für Zweckänderungen von Bauten außerhalb der Bauzonen nach dem Recht des Bundes und der Kantone.Graue LiteraturS94040014GebäudeBaugenehmigungBodennutzungLandwirtschaftsgebäudeNutzungskonfliktLandwirtschaftRaumplanungBebauungWohnungswesenPlanungsrechtBaurechtBewilligungZulässigkeitKantonZweckänderung