Görisch, UweGötz, Sandra1996-07-222020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619960934-683Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/91229Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung bedürfen Recycling-Anlagen mit einem Durchsatz von weniger als einer Tonne pro Stunde keiner umweltrechtlichen Genehmigung. Die Verfasser kritisieren die bestehenden Vorschriften in dieser Hinsicht. Sie erläutern, welche Gefahren für die Umwelt aus dieser Regelungslücke entstehen können.Befreiung mit weitreichenden Folgen.ZeitschriftenaufsatzI96020467EntsorgungAbfallrechtAbfallverwertungRecyclingImmissionsschutzBundesimmissionsschutzgesetzUmweltschadenBaustellenabfallKritikGenehmigung