Mai, Ulrike2012-06-012020-04-272022-11-292020-04-272022-11-292014https://orlis.difu.de/handle/difu/261169Das Bundeskinderschutzgesetz formuliert erweiterte Anforderungen an die Betriebserlaubnis für Tageseinrichtungen für Kinder. Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 3 SGB VIII sind unter anderem geeignete Möglichkeiten der Beschwerde benannt. Die Implementierung eines offenen und transparenten Beschwerdemanagements ist ein zentrales Element im Bereich der Qualitätsentwicklung.Beschwerdemanagement in Kindertageseinrichtungen.ZeitschriftenaufsatzDMR140262SozialwesenJugendhilfeKindertagesstätteQualitätsmanagementJugendhilfeeinrichtungBetriebserlaubnisRechtsgrundlageSozialgesetzbuchQualitätsentwicklungBeschwerdemanagement