Horst, Hans Reinold2006-09-222020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620063-8329-1784-5https://orlis.difu.de/handle/difu/193966In Gewerbemietverträgen wird regelmäßig den Interessen der Vermieterseite Rechnung getragen, ohne Ausschöpfung des Rechtsschutzes für Gegenrechte der Mieterseite vorab einen Titel über Mietrückstände zu erlangen. Der Mieter, der Gegenrechte geltend macht, wird auf einen Folgeprozess verwiesen. Im Zahlungsprozess des Vermieters sind diese zunächst ausgeschaltet, wenn man von liquiden oder bereits titulierten Gegenrechten absieht. Mit dieser Praxis wird der Vermieterseite eine zügige Titulierung und Verwertung ermöglicht. Die prozessuale Gesamterledigung wird dadurch komplex. Frage ist, ob und inwieweit die Vermieterseite ein berechtigtes Interesse an den in der Praxis üblichen Formularklauseln hat und diese einer Inhaltskontrolle standhalten. Der Autor untersucht die verschiedenen prozessualen Konstellationen, beobachtet die insolvenzrechtlichen Konsequenzen, entwickelt Prozessstrategien für den Mieter- und den Vermieteranwalt und gibt dem befassten Gericht die daraus folgenden Hinweise zur Berücksichtigung des Streitstoffes. difuAbkopplungsklauseln im Gewerbemietrecht. Die Vorauszahlung des Gewerbemieters unabhängig von Gegenrechten.MonographieDW18953MietwesenGewerbeMietvertragMieterMietrechtVermieterRechtsschutzZielkonfliktFormularvertragAbkopplungsklauselVorauszahlungVormachtstellung