Kötter, TheoKropp, Sebastian2014-05-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520141616-0991https://orlis.difu.de/handle/difu/221338Windenergieanlagen (WEA) gehören nach dem § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) zu den privilegierten Vorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich und sind daher grundsätzlich zulässig, wenn ihnen keine öffentlichen Belange entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Diese ungesteuerte Entwicklung führt angesichts der Ausbauziele zu erheblichen Raumnutzungskonflikten und kann durch die Landes- und Regionalplanung nur teilweise bewältigt werden. Deshalb stehen die Gemeinden vor der Herausforderung, die Errichtung der WEA in ihrem Gemeindegebiet unter Beachtung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu steuern und mit ihren eigenen städtebaulichen Zielen in Einklang zu bringen. Sie können dazu die Anlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB durch Ausweisung von Konzentrationszonen unter einen Planungsvorbehalt stellen, eine räumliche Steuerung der Standorte und Sicherung der Flächen gegenüber konkurrierenden Nutzung sowie eine städtebauliche Feinsteuerung vornehmen. Im Rahmen des Beitrags erfolgt eine detaillierte Betrachtung der Steuerungsmöglichkeiten durch die kommunale Bauleitplanung. Vor- und Nachteile werden herausgearbeitet und im Kontext der energiepolitischen Ziele zum Ausbau der Windenergie gesetzt.Methodische und planungsrechtliche Möglichkeiten der Standortsteuerung von Windkraftanlagen durch Bauleitpläne.ZeitschriftenaufsatzDM14032609BauleitplanungWindenergieanlageGemeindePlanungsrechtStandortkonzentrationNutzungskonfliktEnergiewendeErneuerbare EnergieRechtsgrundlageBaugesetzbuch (BauGB)Standortsteuerung