2004-12-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/129022LSA-KAG 2 Abs.2 Satz 4, LSA-KAG 6 Abs.1 Satz 1, LSA-KAG 6 Abs. 6 Satz 1: 1) War die Straßenbaumaßnahme vor dem 22.4.1999 beendet und die zu diesem Zeitpunkt geltende Beitragssatzung wegen zu niedrig bemessener Anliegeranteile insoweit unwirksam, so hindert § 6 Abs.6 Satz 1 KAG-LSA 99 das Entstehen der Beitragspflicht auch dann nicht, wenn der Satzungsmangel nach dem 22.4.1999 ohne Rückwirkung geheilt wird. 2) Erstreckt sich eine gleichwohl angeordnete Rückwirkung auch auf solcherart "Altfälle", so ist sie insoweit unwirksam, falls die Gemeinde damit zugleich wegen § 2 Abs.2 Satz 4 KAG-LSA (Schlechterstellungsverbot) auf ansonsten erzielbare Einnahmen verzichtet. VG Magdeburg, Urteil vom 22.1.2004 - 2 A 224/03 MD. difuAnliegeranteil, Beitragserhebungspflicht, Beitragspflicht: Entstehung, Rückwirkung, Schlechterstellungsverbot, Straßenausbau.ZeitschriftenaufsatzDC4690GebührBeitragStraßenausbauStraßenverkehrsanlageGemeindeStraßenbaubeitragStraßenbaubeitragssatzungStraßenbaubeitragsrechtBeitragspflichtAnliegerEntstehungRückwirkung