Smessaert, Angela2016-07-012020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920150171-7669https://orlis.difu.de/handle/difu/262205Ausgehend von den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP) und Kinder- und Jugendhilfe (KJH) will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AG gemeinsam mit den Fachgesellschaften und Verbänden der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erörtern, welche Handlungsbedarfe für kooperative Unterstützungs- und Behandlungsmodelle es gibt. Aus diesem Grund hat die AGJ hat am 17./18. September 2015 Empfehlungen zur Entwicklung gemeinsamer Eckpunkte der Zusammenarbeit an der Schnittstelle von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Parallel wurde von der Gemeinsamen Kommission Jugendhilfe, Arbeit, Soziales und Inklusion eine gemeinsame Stellungnahme der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und der Fachverbände DGKJP, BAG KJPP, BKJPP zur Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie mit der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des § 35a SGB VIII sowie im Rahmen von § 27 SGB VIII und § 1631b BGB erarbeitet. Im Beitrag werden wesentliche Inhalte des AGJ-Papiers wiedergegeben.Junge Menschen an der Schnittstelle von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe. Kurzfassung des AGJ-Positionspapiers.ZeitschriftenaufsatzDMR160097SozialarbeitJugendhilfePsychiatrieKooperationFachverbandErziehungshilfeJugendpsychiatrieSozialpädagogikSchnittstelleStellungnahme