Scheele, Carola1980-02-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261974https://orlis.difu.de/handle/difu/452715Ohne gesetzliche Grundlagen entwickelten sich in Hamburg an den Gesundheitsämtern die psychiatrischen Fürsorgestellen. Hier haben sich folgende Aufgabengebiete ergeben 70Prozent betrifft die Beratung der psychisch Leidenden und ihrer Umwelt, ein Teil umfaßt Begutachtungen zu Entmündigungen, ca. 10Prozent betrifft die Begutachtung von Pflegschaften, 3Prozent betrifft die Süchtigenbetreuung; außerdem werden Zusatzgutachten für Behörden erstellt. Nur 15Prozent der psychisch Leidenden erfahren in der Bezirksfürsorge eine Besserung ihres Problemverlaufs. 90Prozent der Leidenden waren in stationärer Behandlung. Eine Reduzierung dieser Zahlen und damit eine bessere Diagnostik und Therapie sollte durch Intensivierung der sozialtherapeutischen fürsorgerischen Arbeit, durch Koordination mit anderen Institutionen sowie durch Einrichtung von beschützenden Werkstätten, Übergangsheimen oder Patientenclubs angestrebt werden.FürsorgePsychiatrieGesundheitsamtGesundheitswesenSozialwesenMedizinAufgaben und Schwierigkeiten des psychiatrischen Bezirksfürsorgedienstes am Beispiel der Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke des Gesundheitsamtes Hamburg-AltonaMonographie029610