Borwieck, Karoline2017-09-182020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520170943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/242043Die biologische Vielfalt in Deutschland weist bereits große Schäden auf und ist gefährdet. Von den einheimischen rund 3.000 Farn- und Blütenpflanzen sind nach der aktuellen Roten Liste 26,8 Prozent bestandsgefährdet, bei den einheimischen Tierarten beläuft sich die Quote auf 36 Prozent. Von den in Deutschland vorkommenden Lebensräumen sind 72,5 Prozent gefährdet. Deutschland erreicht mit diesen Gefährdungsraten mit die höchsten Werte in Europa. Einer der Faktoren für diese Gefährdung ist die Nutzung hochwirksamer Breitbandpestizide. Diese führen nicht allein zur gewollten Minimierung der sogenannten Unkräuter und Schadinsekten, sondern auch zu einer Verarmung der Flora und Fauna der landwirtschaftlichen. Flächen. Der Einsatz der für die konventionelle Landwirtschaft erforderlichen Pflanzenschutzmittel muss deshalb so ausgestaltet werden, dass ein größtmöglicher Schutz der Biodiversität gewährleistet wird. Besonders geeignet sind hierfür pflanzenschutzrechtliche Anwendungsbestimmungen, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens ergehen. Der Beitrag untersucht, ob solche flächenbezogenen Anwendungsbestimmungen mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.Chemischer Pflanzenschutz und Biodiversität. Verfassungsrechtliche Fragen der Festlegung von flächenbezogenen Anwendungsbestimmungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.ZeitschriftenaufsatzDM17082518UmweltschutzLandwirtschaftNaturschutzSchadstoffAnwendungPestizidPflanzenschutzmittelPflanzenschutzBiodiversität