Heix, Gerhard2019-03-152020-01-062022-11-262020-01-062022-11-2620190173-1564https://orlis.difu.de/handle/difu/254786Gewachsene Anforderungen an den vorhandenen Wohnungsbestand veranlassen Vermieter vielfach zu umfangreichen baulichen Maßnahmen zur Erhaltung und Modernisierung von Wohnungen. Abgewirtschaftete Wohnungen, vorgeschriebene Maßnahmen für die Erneuerung von Heizungsanlagen und in Verbindung damit wärmedämmende Maßnahmen an Dächern, Mauern und Fenstern, hohe Standards für Haustechnik und Sanitärbereiche sowie erforderliche Erneuerungen von Anlagen und Einrichtungen führen wegen wesentlichen Bauaufwands zu hohen Baukosten. Diese wiederum können oftmals Mieterhöhungen bewirken oder ermöglichen, in deren Folge die Mieten für breite Schichten der Bevölkerung nicht mehr tragbar sind. Hinzu kommt, dass Gebäudeeigentümer oftmals Modernisierungen mit exorbitanten Mieterhöhungen ankündigen, um Mieter zum Auszug zu veranlassen. Außerdem üben manche Investoren durch intensive Baumaßnahmen über lange Zeiträume, in denen Wohnungen nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind, zusätzlich Druck auf die Mieter aus, ihre Wohnungen aufzugeben. Zur Verhinderung von Luxusmodernisierungen, Herausmodernisieren und extremen Mietsteigerungen sind durch das am 1. 1. 2019 in Kraft tretende MietAnpG neue gesetzliche Regelungen im Mietrecht des BGB getroffen worden. Daneben bestehen seit Jahrzehnten Bestimmungen, die Umfang und Kosten von Modernisierungen nach oben hin abgrenzen und zu einer Neuschaffung von Wohnraum durch Umbau führen.Grenzen der Modernisierung.ZeitschriftenaufsatzDM19030429WohnungswesenMietwesenWohnungsmodernisierungWärmedämmungMieterhöhungAufwandDauerBelastungMietrechtUmbauKostenbelastung