1980-10-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261971https://orlis.difu.de/handle/difu/464554Die Vorschläge der Sachverständigenkommission zur Neugliederung des Bundesgebietes werden - soweit sie Bayern betreffen - von der Bayerischen Staatskanzlei zurückgewiesen.Für den Aschaffenburger Raum, Neu-Ulm und Lindau werden detaillierte Begründungen geliefert, warum diese Gebiete bei Bayern verbleiben sollten.Generell wird betont, daß Bayern als ein in sich festgefügtes und von seiner Bevölkerung anerkanntes und getragenes Staatsgebilde von der Neugliederung des Bundesgebietes nicht betroffen sein könne. cp/difuBundesgebietBundGebietsreformNeugliederungBundeslandRaumordnungStellungnahme der Bayerischen Staatskanzlei an den Vorsitzenden der Sachverständigenkommission für die Neugliederung des Bundesgebietes beim Bundesminister des Innern.Graue Literatur042602