Peters, Heinz-Joachim2019-01-212020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520180172-1631https://orlis.difu.de/handle/difu/251259Das UVP-Modernisierungsgesetz hat nummerische und auch inhaltliche Änderungen des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung gebracht. Besonders bemerkenswert ist die inhaltliche Änderung der UVP-Subsidiaritätsklausel. Geht Ex §4 S. 1 UVPG noch davon aus, dass spezielle UVP-Regelungen den Anforderungen des UVPG entsprechen müssen, um UVPG-Regelungen zu verdrängen, so spricht der neue §1 Abs. 4 S. 1 UVPG von der Beachtung der wesentlichen Anforderungen des UVPG. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, ob diese Änderung die zahlreichen spezialgesetzlichen Ermessensreglungen verkehrswegerechtlicher bzw. immissionsschutzrechtlicher Art zur Durchführung eines Erörterungstermins angesichts der Anforderungen des §18 Abs. 1 UVPG rechtfertigen kann. §18 Abs. 1 UVPG verweist auf §73 Abs. 6 VwVfG und damit auf einen obligatorischen Erörterungstermin.Verkehrswegerechtliche und immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren mit UVP ohne Erörterungstermin?ZeitschriftenaufsatzD1811428UmweltschutzUmweltverträglichkeitsprüfungVerkehrswegWegerechtImmissionsschutz