Wustlich, Guido2011-07-122020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520110012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/172664Die öffentliche Hand soll Vorbild für die Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt werden: Bei allen öffentlichen Gebäuden muss die Wärmeversorgung künftig anteilig auf Erneuerbare Energien umgestellt werden, wenn sie grundlegend renoviert werden. Diese Vorbildfunktion ist von der EU vorgeschrieben und vom Bund durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes umgesetzt worden. Diese praktisch bedeutsame Neuregelung wird sich u.a. auf die meisten Immobilienverträge auswirken, die die öffentliche Hand künftig abschließen wird. Der Beitrag beschreibt den Inhalt dieser Vorbildfunktion und die konkreten Auswirkungen insbesondere für die Kommunen.Öffentliche Gebäude als Vorbilder für Erneuerbare Energien. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und ihre praktischen Auswirkungen insbesondere für die Kommunen.ZeitschriftenaufsatzDM11062910EnergieEnergieversorgungWärmeWärmeversorgungHeizungGebäudeVerwaltungsgebäudeÖffentliche EinrichtungGemeindeErneuerbare EnergieEU-RichtlinieUmsetzungErneuerbare-Energien-WärmegesetzGesetzesnovelleNichtwohngebäudeÖffentliches GebäudeVorbildEnergetische SanierungGebäudemodernisierungGebäudesanierungAnmietungKlimaschutz