Jakobs, Michael C.1982-10-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/489683Häufig kommt es vor, dass sog. Vermietungsgesellschaften Wohnraum anmieten, um ihrerseits an Wohnrauminteressenten zu Wohnzwecken weiterzuvermieten. In diesem Fall stellt sich für alle Beteiligten die Frage, ob es sich bei derartigen Vertragskonstruktionen um Wohnraummiete oder bloße Raummiete handelt. Dieser Klassifizierung kommt nämlich deshalb große Bedeutung zu, weil Wohnraummietverhältnisse aufgrund verlängerter Kündigungsfristen ( § 565 II BGB), wegen der Möglichkeit einer Kündigung nur aus bestimmten Gründen, die auch angegeben werden müssen (§ 564 b BGB) und aufgrund des Rechtsinstituts des Kündigungswiderspruchs nach (§ 556 a BGB) einen sehr viel stärkeren Schutz unterliegen als bloße Raummietverhältnisse. rhMietwesenWohnungMietrechtMietvertragMieteVermietungWeitervermietungWohnungsmieteWohnraummiete bei Anmietung von Wohnungen zwecks Weitervermietung zu Wohnzwecken?Zeitschriftenaufsatz071985