Schubert, Martin1994-03-212020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251992https://orlis.difu.de/handle/difu/98178Der Küstenbereich Schleswig-Holsteins ist auf Grund seiner Beliebtheit als Feriengebiet im besonderen Maße Ziel baulicher Vorhaben wie Ferienhäuser, Kuranlagen oder Sportboothäfen. Um dennoch die Natürlichkeit der Küste so weit wie möglich zu erhalten, sind eine ganze Reihe von die Bautätigkeit einschränkenden Normen erlassen worden. Dazu gehören die Bundes- und Landeswassergesetze, die Landesverordnung zum Schutz der Deiche und Küsten, das Landschaftspflegeschutzgesetz sowie die Landesverordnung über Sportboothäfen. Diese Normenflut wirft die Frage auf, ob das öffentliche Baurecht im Küstenstreifen überhaupt anwendbar ist, wobei auch das grundsätzliche Verhältnis von Wasser- und Baurecht zu klären ist. Eine weitere grundsätzliche Frage ist die Kompetenzverteilung zwischen Staat und Kommune im Küstenbereich. Die Anwendbarkeit des Baugesetzbuchs und der Landesbauordnung sowie die Zuständigkeitsverteilung der Bauaufsicht werden detailliert untersucht. lil/difuDie rechtliche Erfassung baulicher Vorhaben im Küstenbereich Schleswig-Holsteins.Graue LiteraturS94040015BauprojektKüstengebietLandesbauordnungRechtsprechungWasserrechtBauaufsichtBehördeKompetenzRaumordnungBauleitplanungVerfassungsrechtKommunalrechtBodenrechtBaurechtBaugesetzbuch (BauGB)