1984-03-162020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251984https://orlis.difu.de/handle/difu/503667Nach Ablauf der Preisbindung kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer den Umständen des Einzelfalles angemessenen Vertragsangleichung - hier: über die umlagefähigen Betriebskosten - verlangen. Die Vertragsangleichung kann nicht im Wege der Leistungsklage auf Zahlung, sondern nur in einer § 2 MHG entsprechenden Klage auf Zustimmung zur Vertragsanpassung verfolgt werden. -y-BaurechtRechtWohnungMietrechtMietvertragWohnraumWohnungsbindungsgesetzBetriebskostenRechtsprechungPreisbindungKostenLG-Urteil§ 15 WoBindG; § 2 MHG. LG Dortmund, Urteil v. 31.3.1982 - Az. 1 S 581/81.Zeitschriftenaufsatz086190