Schröder, Rainer2008-07-152020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520081439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/164477Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) wird von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der DAV empfehle die Verwendung bestimmter Klauseln, die der Bundesverband für AGB-widrig hält. Die Klage kann nur Erfolg haben, wenn der DVA Empfehler nach dem Unterlassungsklagengesetz (UklaG) ist, was nicht der Fall ist. Der Artikel argumentiert mit dem Wortlaut, der Geschichte und dem Zweck der Normen und zeigt am Ende kurz Wege aus dem Dilemma auf. Denn an der verbraucherrechtlichen Bedenklichkeit einzelner AGB-Klauseln wird heute nicht mehr gezweifelt. difuZur Empfehlereigenschaft des DVA.ZeitschriftenaufsatzDM08062301BaurechtVergabeVOB/BWerkvertragBauleistungBauvertragRechtsprechungAGB-GesetzVergaberechtVerbraucherschutzVerbraucherrecht