Ganzer, Uwe F. H.1995-08-252020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251992https://orlis.difu.de/handle/difu/101318Die Versorgung mit Elektrizität ist keine Staatsaufgabe, sondern eine öffentliche Aufgabe, die grundsätzlich auch von Privaten erfüllt werden kann und auch weitgehend von diesen erfüllt wird. Auch die Kommunen können diese Aufgabe übernehmen, wenn sie auch die Legitimation dieser wirtschaftlichen Betätigung nicht selbst durch kommunales Satzungsrecht herbeiführen können. Eine Kompetenz zur Regelung der Energiewirtschaft ergibt sich aus Art. 74 Nr. 11 GG, nach dem der Bundesgesetzgeber das Recht der Wirtschaft regeln kann. Gewisse Handlungsspielräume erhalten die Gemeinden durch die Bauleitplanung und das Bodenrecht, eine stärkere Stellung durch ihr Wegeeigentum, das ein privates Unternehmen nur nach Konzession durch die Gemeinde nutzen kann. Der Autor betont auf der Grundlage des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden das verstärkte Engagement im Bereich der Stromversorgung, weist jedoch auf die insgesamt schwache Rolle der Gemeinden hin, die sich durch die weitere Europäisierung noch verkleinern wird. lil/difuKommunale und privatwirtschaftliche Aufgabenverteilung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft - unter besonderer Berücksichtigung der Stromversorgung im ländlichen Raum.MonographieS95220018EnergieversorgungsunternehmenElektrizitätswirtschaftLändlicher RaumPrivatwirtschaftRechtsprechungEnergiewirtschaftsrechtRechtsgeschichteVerfassungsrechtKommunalrechtGemeindeunternehmenEnergieAufgabenverteilungKommunalaufgabe