Ziehm, Cornelia2011-02-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520110943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/171914Mit der Anknüpfung an den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik legt das Atomgesetz die Exekutive normativ auf den Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge fest. Das gilt nicht nur für das atomrechtliche Genehmigungsverfahren, sondern ebenso für die Atomaufsicht. Im Atomgesetz ist bislang der nach den Kategorien des deutschen Rechts denkbar strengste Schutzstandard verankert. Mit der Einfügung eines neuen § 7d in das Atomgesetz durch die 12. Novelle sollen wesentliche Sicherheitsanforderungen und Nachrüstmaßnahmen dem Bereich der atomrechtlichen Schadensvorsorge und damit dem Drittschutz entzogen werden.Das neue Schutzniveau des Atomgesetzes.ZeitschriftenaufsatzDM11012808EnergieAtomenergieAtomrechtEnergiewirtschaftAtomkraftwerkStromAtomstromGefahrenabwehrGenehmigungsverfahrenAtomgesetzGesetzesänderungGesetzesnovellierungRisikovorsorge