1985-04-022020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251985https://orlis.difu.de/handle/difu/511659Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich in einem Urteil mit dem Begehren eines Klägers für eine wasserrechtliche Planfeststellung und der Erlaubnis für einen Fischteich und dem damit verbundenen Aufstauen des Weihers. Der Kläger wendet sich zugleich gegen eine Beseitigungsanordnung. Das Urteil nimmt Stellung zur privatnützigen wasserrechtlichen Planfeststellung, zur bebauungsrechtlichen Privilegierung von Fischteichen nach § 35 Abs. 1 BBauG. Es stellt fest, dass auch die Belange "natürliche Eigenart der Landschaft" und "Natur- und Landschaftsschutz" einem privilegierten Vorhaben entgegenstehen können. hbRechtBundesbaugesetzRechtsprechungWasserhaushaltsgesetzPlanfeststellungLandschaftsschutzNaturschutzBeseitigungsanordnungFischteichPrivilegierungBebauungsrechtBebauungsrecht. BBauG § 29 Satz 3, § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 5, Abs. 3, § 146. Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 13.4.1984 - BVerwG 4 C 69.80.Zeitschriftenaufsatz094366