Ruttloff, Marc Michael2014-10-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252012978-3-428-13700-8https://orlis.difu.de/handle/difu/203176Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen flankieren regelmäßig verkaufsflächen- oder sortimentsbezogene Nutzungsbeschränkungen. Sie erfüllen als unselbständige Strafversprechen eine Druck- und Sanktionsfunktion hinsichtlich der städtebaulichen Ziele der Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung. Entsprechende Vertragsklauseln beruhen häufig auf vorformulierten Vertragsklauseln. Der Autor untersucht, unter welchen Voraussetzungen diese Vertragsklauseln dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen und welche Maßstäbe sich aus der Inhaltskontrolle nach § 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. §§ 305 ff. BGB ergeben. Im Ergebnis ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den untersuchten Beispielsfall hinaus im Allgemeinen auf verwaltungsrechtliche Verträge ergänzend und entsprechend anzuwenden, wenn einer Vereinbarung vorformulierte Klauseln zugrunde liegen.Die Zulässigkeit von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandelsprojekten. Ein Beitrag zur Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den verwaltungsrechtlichen Vertrag.MonographieD1201090StädtebaurechtVerwaltungsrechtStadtplanungEinkaufszentrumEinzelhandelAGB-GesetzStädtebaulicher VertragGroßflächiger EinzelhandelVertragsstrafeBaugesetzbuch (BauGB)Verwaltungsvertrag