1982-10-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/489997Der Vermieter von Wohnraum kann grundsätzlich bereits vor dem Ende der Mietzeit - also auch vor Ablauf der Kündigungsfrist - seinen eindeutigen und endgültigen Willen, das Vertragsverhältnis in keinem Fall fortzusetzen, gegenüber dem Mieter zum Ausdruck bringen. In diesem Fall ist eine Wiederholung der Erklärung innerhalb der Zweiwochenfrist des § 568 BGB, das Mietverhältnis nicht fortsetzen zu wollen, entbehrlich; es muss jedoch stets ein nicht nur loser zeitlicher Zusammenhang zwischen Widerspruchserklärung und Ende der Mietzeit (Ende der Kündigungsfrist) bestehen. Der Rechtsentscheid beruht auf folgenden §§: 187 I, 188 II, 193, 556 I, 557 I und 568 BGB. -y-BaurechtWohnungsrechtMietrechtWohnraumKündigungKündigungsfristMietdauerRechtsprechungOLG-UrteilBGB § 568. Erklärung über Nichtfortsetzung des Mietverhältnisses. BayObLG, Rechtsentscheid vom 1.9.1981 - Allg. Reg. 58/81.Zeitschriftenaufsatz072300