1994-03-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519930934-411Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/83434Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Urteil festgestellt, daß Außenrolläden an einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus unzulässig sind. Dies bedeutet aber keineswegs, daß dem Rolladen im Denkmalschutz kein Raum mehr bleibt. (-z-)Sonderthema - Baurecht. Rolläden an denkmalgeschützten Bauten.ZeitschriftenaufsatzI94010071BaudenkmalRollladenDenkmalpflegeStadterneuerungDenkmalschutzWohnhausDenkmalschutzrechtUrteilRechtsstreitDenkmalamt